Abmahnung wegen Zoll-Angabe

Ab 2010, und das ist in wenigen Wochen !, beginnt wohl ein Umdenken bzgl. der technischen Geräte, deren Größe mit Zoll bemessen sind. Die Übergangszeit, in der es in Deutschland erlaubt war, die Einheit Zoll für eben diese Branche zu nutzen, ist dann nämlich vorbei.

Alles ein gewaltiger und unsinniger bürokratischer Aufwand, wenn man bedenkt, dass sich dieses “Zoll” doch schon so verinnerlicht hat - beispielsweise 3,5″ Disketten, 19″ Monitore, 2,5″ Festplatte…usw.

Alle Anbieter aus der IT-Branche werden nun eine ganze Menge Arbeit investieren müssen, dieses Zoll in ein metrisches Mass (also mm, cm, m etc.) umzurechnen und auch so darzustellen. Andernfalls droht eventuell eine Abmahnung - und ihr wißt, wie schlecht die Welt und wie geldaffin so manch einer ist :-(

Gott lob hält sich bei uns die Artikelanzahl, bei denen etwas is Zoll bemessen ist, in Grenzen. Um genauer zu sein: es sind 12 Artikel, das ist mal fix gemacht.

Die Zollangabe muß nicht zwingend ganz aus den Angeboten verschwinden, aber die gesetzlich geforderte metrische Grundangabe muß hervorgehoben sein - kommt also aufs gleich bei raus: alles, was Zoll hat ist zu überarbeiten.

Auf der Seite von Internetrecht-Rostock (eine generell überaus interessante Seite, auf der man sich gut informieren kann) gibt es weitere Infos zum Zoll-Gedöns….

Nachtrag: auf einer anderen Anwaltsseite las ich eben, dass die Angabe mit Zoll zwar ab 2010 nicht gesetzteskonform und somit mit einem Bußgeld belegt werden kann, aber ob hier auch das Wettbewerbsrecht, auf das sich ja Abmahner beziehen müssen, greift, bleibt laut diesem Anwalt offen.

Ich meine, im Grunde täuscht doch ein Verkäufer seinen Kunden nicht, wenn er ein 19Zoll Monitor bewirbt, da sich der Kunde schon jahrelang mit der Zollangabe beschäftigt und somit selbige verinnerlicht hat.

Es bleibt spannend….und wie vieles aus der Juristerei sind Gesetze von ihrer Konsistenz her einem Kaugummi gleich…

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